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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Emergency Medical Aid Act, RSA 2000, c E-7 (das Gute-Samariter-Gesetz von Alberta).
Schutzumfang Schützt Ärzte, Pflegekräfte und jede Person, die freiwillig am unmittelbaren Unfallort medizinische Nothilfe oder Erste Hilfe leistet, vor der Haftung für daraus entstehende Verletzungen oder den Tod, es sei denn, sie wurden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Nicht erfasst ist Hilfe, die im gewöhnlichen, bezahlten Rahmen der beruflichen Pflicht geleistet wird.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Es gibt kein eigenständiges Defibrillator-Gesetz; der Einsatz eines AED (automatisierter externer Defibrillator) durch Laien gilt als Erste Hilfe im Notfall und fällt unter die allgemeine Gute-Glaubens-Immunität des Emergency Medical Aid Act.
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Alberta schützt der Emergency Medical Aid Act Ärzte, Pflegekräfte und jeden, der am unmittelbaren Unfallort freiwillig Hilfe leistet: Für daraus entstehende Verletzungen oder den Tod kann keine Haftung entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Diese Gute-Glaubens-Immunität erstreckt sich selbstverständlich auch auf den Einsatz eines Defibrillators, der als Akt der Ersten Hilfe im Notfall gilt. Die einzige Ausnahme ist Hilfe, die im gewöhnlichen, bezahlten Rahmen der beruflichen Pflicht geleistet wird.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

In Alberta legt das Gesetz einem gewöhnlichen Ersthelfer keine Pflicht zur Hilfeleistung auf: Helfen ist eine Entscheidung, niemals ein Zwang. Doch wenn Sie diese Entscheidung in gutem Glauben treffen, deckt die Provinz Sie vollständig ab, auch dann, wenn Sie einen AED zur Hand nehmen. Damit bleibt nur eines vorzubereiten: die Fähigkeit, mit Gelassenheit zu handeln.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute ohne Wiederbelebung um etwa 10 Prozent. Von Calgary bis Fort McMurray, von den Vororten bis zum abgelegenen Bauernhof ist der Ersthelfer fast immer als Erster am Ort des Geschehens, lange vor den Rettungskräften. Sein Handeln in diesen ersten Minuten wiegt oft schwerer als alles, was danach kommt. Wiederbelebung und den Umgang mit einem AED in Alberta zu lernen, heißt, sich selbst die Fähigkeit zu geben, diese entscheidende Rolle auszufüllen, statt machtlos danebenzustehen.

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